Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Fairholz Manufaktur GmbH, insbesondere für die gegenständliche und die künftig abzuschließenden Liefervereinbarungen. Anders lautende Bedingungen sind rechtsunwirksam; dies selbst dann, wenn kein ausdrücklicher Widerspruch seitens Fairholz Manufaktur GmbH erfolgt. Abweichungen von diesen AGB werden ausschließlich nur bei ausdrücklich schriftlicher Anerkennung durch Fairholz Manufaktur GmbH rechtswirksam.

1.2. Für Verbraucher im Sinn des KSchG gelten diese AGB nur insofern, als ihnen nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegen stehen.

2. Angebote

2.1. Angebote von der Fairholz Manufaktur GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Die Zusendung von Katalogen und Preislisten von der Fairholz Manufaktur GmbH ist nicht als Angebot anzusehen. Auf allgemeine Offerte, Rundschreiben oder Preislisten eingehende Aufträge sind für die Fairholz Manufaktur GmbH nicht verbindlich und verpflichten nicht zur Lieferung.

2.2. Sämtliche Absprachen (zB mündlich oder telefonisch) mit Vertretern der Fairholz Manufaktur GmbH werden für die Fairholz Manufaktur GmbH erst dann verbindlich, wenn sie von ihr auch schriftlich bestätigt worden sind.

2.3. Der Kunde verpflichtet sich, die in Auftragsbestätigungen der Fa. Fairholz Manufaktur GmbH angeführten Mengen-, Maß- etc. Angaben und Preise unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Werden vom Kunden nicht innerhalb von 3 Kalendertagen nach Absenden der Auftragsbestätigungen allfällige Abweichungen schriftlich angezeigt, gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Angaben als verbindlich vereinbart.

3. Preise

3.1. Die von der Fairholz Manufaktur GmbH genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.2. Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Preise laut Preisliste der Fairholz Manufaktur GmbH maßgebend.

4. Versand, Übernahme und Gefahrübergang

4.1. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Fairholz Manufaktur GmbH steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen. Für allfällige Transporthindernisse hat der Auftraggeber Sorge zu tragen.

4.2. Bei Lieferungen ins Ausland gelten, sofern nichts anderes vereinbart, die INCOTERMS in der letztgültigen Fassung.

4.3. Teillieferungen sind möglich und können als selbständige Lieferungen behandelt und auch verrechnet werden. Allfällige Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen den Vertragspartner nicht zur Ablehnung der Restlieferung.

4.4. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird nur unter der
Voraussetzung eines ungestörten Fabrikations- und Lieferganges übernommen.
Die Folgen höherer Gewalt oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse bei Fairholz Manufaktur GmbH oder bei Dritten, mit denen die Fairholz Manufaktur GmbH in Geschäftsverbindung steht, z. B. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen oder Ähnliches entbinden die Fairholz Manufaktur GmbH von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und geben ihr außerdem das Recht, weitere Lieferungen ohne Gewährung von Ansprüchen einzustellen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Die Rechnungsbeträge sind 8 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig und porto- und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten diese Bestimmungen analog.

5.2. Bei Zahlungsverzug ist die Fairholz Manufaktur GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von zumindest 12 % p. a. zu verrechnen. Sofern ihr aufgrund gesetzlicher Bestimmungen höhere Zinsen zustehen oder wegen höherer Kreditbeschaffungskosten eine höhere Zinsbelastung entsteht, ist die Fairholz Manufaktur GmbH berechtigt, diese höheren Zinsen zu verrechnen.

5.3. Zahlungen durch den Auftraggeber sind grundsätzlich auf dessen Gefahr und Kosten auf das von Fairholz Manufaktur GmbH bekannt gegebene Konto zu überweisen. Jedwede Zurückbehaltung oder Aufrechnung durch den Auftraggeber aufgrund von Ansprüchen welcher Art auch immer gegen Ansprüche von der Fairholz Manufaktur GmbH ist ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Fairholz Manufaktur GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für den gesamten Forderungssaldo der Fairholz Manufaktur GmbH.

6.2. Wird die im Eigentum der Fairholz Manufaktur GmbH stehende Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so tritt der Auftraggeber schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an die Fairholz Manufaktur GmbH ab und verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für die Fairholz Manufaktur GmbH.

6.3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Betrieb seines Gewerbes weiterzuveräußern, sofern er sich nicht im Zahlungsverzug befindet oder erkennen musste, dass er seine Forderung der Fairholz Manufaktur GmbH bei Fälligkeit nicht zur Gänze fristgerecht bezahlen kann. Er tritt schon jetzt seine Kaufpreisforderungen aus der Weiterveräußerung gegenüber seinen Kunden an die Fairholz Manufaktur GmbH ab und wird den zur Wirksamkeit erforderlichen Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anbringen.

6.4. Die Zustimmung zur Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Vereinigung erlischt ohne weiteres, sobald über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

7. Gewährleistung

7.1. Lieferungen und Leistungen der Fairholz Manufaktur GmbH sind vom Auftraggeber unverzüglich auf eventuelle Lieferschäden, Mengenabweichungen etc. genau zu untersuchen und auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen. Mängelrügen sind vom Auftraggeber schriftlich und unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Lieferung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und Schadenersatzforderungen geltend zu machen.

7.2. Wird die Ware durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragte unsachgemäß behandelt, montiert oder mangelhaft Instand gehalten oder werden Reparaturen oder Änderungen von dritter Seite durchgeführt, so erlöschen sämtliche
Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers.

7.3. Bei Rücksendungen beanstandeter Ware ist vor deren Absendung das Einverständnis der Fairholz Manufaktur GmbH einzuholen. Die Rücksendung hat für die Fairholz Manufaktur GmbH spesenfrei zu erfolgen. Die Fairholz Manufaktur GmbH übernimmt nur die allfällige Mängelbehebung, jedoch nicht die damit verbundenen sonstigen Kosten (z.B. Transport, Abbau, etc.).

7.4. Soweit diese Bestimmungen von den allgemeine Gewährleistungsbestimmungen abweichen, treten sie an deren Stelle, im Übrigen ergänzen sie diese.

8. Haftung

8.1. Die Fairholz Manufaktur GmbH haftet für ihr eigenes Verschulden und das ihrer Erfüllungsgehilfen, jedoch nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Für den entgangenen Gewinn aufgrund verzögerter oder mangelhafter Lieferung, für Nachteile dadurch verursachter Betriebsstörungen, für Transportkosten, die im Zusammenhang mit dem Austausch der mangelhaften gegen mangelfreie Ware entstehen, für allfällige Aus- und Einbaukosten, sowie für die vom Abnehmer des Auftraggebers gegen diesen erhobenen Ansprüchen wird, soweit gesetzlich zulässig, auch bei grober Fahrlässigkeit keine Haftung übernommen.

8.2. Die Fairholz Manufaktur GmbH haftet gemäß dem Produkthaftungsgesetz idgF für Personenschäden. Für Sachschäden wird nur gehaftet, wenn ein Verbraucher sie erleidet. Bei Weiterveräußerung von Produkten, die von der Fairholz Manufaktur GmbH geliefert wurden, ist der Abnehmer verpflichtet, diesen Haftungsausschluss für Sachschäden im gewerblichen Bereich auf jeden weiteren Abnehmer zu überbinden.

8.3. Sofern die Herstellung oder der Vertrieb von Artikeln nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Unterlagen oder Anweisungen des Auftraggebers erfolgen und dadurch ein Eingriff in fremde Rechte (insbesondere gewerbliche Schutzrechte von Dritten) erfolgt, hat der Auftraggeber die Fairholz Manufaktur GmbH schad- und klaglos zu halten.

9. Erfüllungsort, Gültigkeit, Gerichtsstand

9.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber der Fairholz Manufaktur GmbH ist der Sitz der Fairholz Manufaktur GmbH, dies selbst dann, wenn die Übergabe der Ware bzw. Leistungen der Fairholz Manufaktur GmbH vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgen.

9.2. Sollten eine oder mehrere (Teil-)Bestimmungen dieser AGB unwirksam, ungültig oder undurchführbar werden so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchführung aller übrigen Bestimmungen sowie des nicht betroffenen Rests dieser Bestimmung nicht berührt. An Stelle der unwirksamen, ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung gilt automatisch eine der betroffenen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis so nahe wie möglich kommende wirksame, gültige und durchführbare Bestimmung als vereinbart.

9.3. Für Verbraucher nach dem KSchG gelten die (Teil-)Bestimmungen dieser AGB nur, wenn ihnen nicht zwingende Konsumentenschutzbestimmungen entgegenstehen.

9.4. Für sämtliche aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Fairholz Manufaktur GmbH und dem Auftraggeber resultierenden oder mit ihr im Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das jeweils sachlich für A-4910 Ried im Innkreis, Österreich, zuständige Gericht zuständig. Die Fairholz Manufaktur GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber wahlweise auch bei den für den Sitz des Auftraggebers zuständigen Gerichten oder bei den für jenen Ort zuständigen Gerichten, an dem sich streitgegenständliche Waren befinden, zu verklagen.

9.5 Soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen, kommt auf das gesamte Geschäftsverhältnis zwischen der Fairholz Manufaktur GmbH und dem Auftraggeber (insbesondere auf Liefervereinbarungen) ausschließlich österreichisches materielles Recht zur Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes und vergleichbarer internationaler Vereinbarungen ist ausgeschlossen.